Per Mausklick zur Geburtsurkunde: Gesetzliche Grundlage zur Digitalisierung von Familienleistungen kommt

„Einfach Leistungen für Eltern“ digital beantragen – das ist in kurzen Worten das namensgebende Ziel des Projekts ELFE, welches Gegenstand des Digitalisierungsprogrammes der Freien Hansestadt Bremen sowie des IT-Planungsrates ist. Vorgesehen ist eine medienbruchfreie Digitalisierung der Anträge, die nach der Geburt eines Kindes anfallen: Per Mausklick zur Geburtsurkunde sowie zur Beantragung von Kinder- und Elterngeld. Bisher getrennte Prozesse werden bürgerfreundlich kombiniert und die zuständigen Behörden durch die Einwilligung der Antragsteller ermächtigt, die erforderlichen Daten untereinander auszutauschen.

Die AWV hat das Projekt ELFE im Arbeitskreis 2.5 „Digitale Transformation im Personalwesen“ seit September 2018 intensiv begleitet. Aus diesem Gremium stammt insbesondere der Vorschlag, zur Berechnung des Elterngeldes das bereits gesetzlich normierte rvBEA-Verfahren der Rentenversicherung zu nutzen. Diese Idee und die weiteren für die Umsetzung von ELFE erforderlichen Regelungen sollen nun mit dem Gesetz zur Digitalisierung von Familienleistungen eine gesetzliche Grundlage erhalten. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie eine Synopse sind hier zu finden: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/gesetz-zur-digitalisierung-von-familienleistungen.html

Es bleibt zu hoffen, dass der nun angelaufene Gesetzgebungsprozess für dieses wegweisende Digitalisierungsprojekt zügig und erfolgreich abgeschlossen und damit der Weg für die praktische Umsetzung bereitet wird.

Text: Volker Will, AWV-Fachreferent, Eschborn
Bild: Fotolia, Daniel Berkmann