2020 hat der Bund beschlossen, ein einheitliches Unternehmenskonto zu schaffen. Ganz im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) soll das Konto den Zugang zu allen digitalen Verwaltungsleistungen für Organisationen wie Unternehmen, Verbände und Vereine vereinfachen, indem es als zentrale Schnittstelle für den Kontakt mit Behörden fungiert. Basierend auf der ELSTER-Technologie gewährleisten die ersten Bausteine des Unternehmenskontos den Organisationen eine bundesweite Identifikation für digitale Verwaltungsangebote aller Art.
Ein wesentlicher Baustein des Unternehmenskontos ist das Autorisierungsmodul. Es ergänzt das einheitliche Unternehmenskonto um wichtige Funktionen zur effektiven Nutzung für Unternehmen. Diese ermöglichen es sowohl nutzenden Organisationen als auch dienstanbietenden Behörden, unterschiedliche Berechtigungen für Mitglieder der Organisation zu steuern und zu verwalten. Das Autorisierungsmodul soll 2023 bundesweit in Betrieb gehen.
Ein Thementeam des AWV-Arbeitskreises 2.5 „Digitale Transformation im Personalwesen“ hat sich in der ersten Jahreshälfte 2022 intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt: Aus Sicht der AWV-Facharbeit wäre eine Verpflichtung zur Anbindung des Autorisierungsmoduls eine wesentliche Grundlage für die Nutzung durch Unternehmen. Denn nur über das Autorisierungsmodul können die verschiedenen Rollen der Unternehmensmitarbeitenden (Personal, Buchhaltung…) und die damit verbundenen Berechtigungen im Unternehmenskonto abgebildet werden.
Auf der neuen Dataport-Webseite zum Autorisierungsmodul sind alle wesentlichen Informationen zusammengefasst: https://www.dataport.de/autorisierungsmodul
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