Neue Webseite informiert zum Autorisierungsmodul des einheitlichen Unternehmenskontos

 

2020 hat der Bund beschlossen, ein einheitliches Unter­neh­mens­kon­to zu schaf­fen. Ganz im Sinne des Online­zu­gangs­ge­setzes (OZG) soll das Konto den Zugang zu allen digi­talen Ver­wal­tungs­leis­tun­gen für Orga­ni­sa­tionen wie Unternehmen, Verbände und Ver­eine ver­ein­fa­chen, indem es als zentrale Schnitt­stelle für den Kon­takt mit Behör­den fungiert. Basie­rend auf der ELSTER-Techno­logie gewährleisten die ersten Bau­steine des Unter­neh­mens­kontos den Orga­nisa­tio­nen eine bun­des­wei­te Identi­fi­ka­tion für di­gi­ta­le Ver­wal­tungs­an­ge­bote aller Art.

Ein wesentlicher Baustein des Unternehmenskontos ist das Autorisierungsmodul. Es ergänzt das einheitliche Unternehmenskonto um wichtige Funktionen zur effektiven Nutzung für Unternehmen. Diese ermöglichen es sowohl nutzenden Organisationen als auch dienstanbietenden Behör­den, unter­schied­liche Be­rech­ti­gun­gen für Mitglieder der Organisation zu steuern und zu verwalten. Das Autorisierungsmodul soll 2023 bundesweit in Betrieb gehen.

Ein Thementeam des AWV-Arbeitskreises 2.5 „Digitale Transformation im Personalwesen“  hat sich in der ersten Jahreshälfte 2022 intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt: Aus Sicht der AWV-Fach­arbeit wäre eine Ver­pflich­tung zur Anbindung des Autorisierungsmoduls eine wesentliche Grundlage für die Nutzung durch Unternehmen. Denn nur über das Auto­risie­rungsmodul können die ver­schiedenen Rollen der Unter­neh­mens­mit­ar­bei­ten­den (Personal, Buchhaltung…) und die damit verbundenen Berechtigungen im Unternehmenskonto abgebildet werden.

Auf der neuen Dataport-Webseite zum Autorisierungsmodul sind alle wesentlichen Informationen zusammengefasst: https://www.dataport.de/autorisierungsmodul

 

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