Neuer Marktplatz für IT-Lösungen der öffentlichen Verwaltung eröffnet

Nachnutzungsmodell über alle föderalen Ebenen

Ein Grundpfeiler der aktuellen Digitalisierungsaktivitäten der öffentlichen Verwaltung ist die Idee, dass von einer Verwaltung entwickelte IT-Lösungen allen anderen Verwaltungen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Dieses „Einer-für-Alle”-, kurz EfA-, Prinzip soll Doppelarbeit durch Parallelentwicklung von Lösungen verhindern und die Digitalisierung der Verwaltung beschleunigen.

Der Online-Marktplatz für EfA-Leistungen ist jetzt über die Website von govdigital eG zugänglich. Auf dem Marktplatz können ab sofort digitale Services auf Grundlage von standardisierten Verträgen eingestellt und bestellt werden. Die EfA-Leistungen werden von Ländern und IT-Dienstleistern bereitgestellt und über das Inhouse-Modell der govdigital eG und den FIT-Store der FITKO angeboten. Interessierte IT-Dienstleister, Länder und Kommunen können sie nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ bestellen. Der EfA-Marktplatz wurde im Auftrag des IT-Planungsrates von der govdigital entwickelt und betrieben.

Der Marktplatz für EfA-Leistungen bietet, neben der bisherigen Funktion eines Schaufensters, in der nun freigeschalteten Version weitere Funktionalitäten. Gebietskörperschaften, Behörden und öffentliche IT- Dienstleister können sich registrieren und im System als Nachnutzer und/oder Bereitsteller von Leistungen nach dem „EfA-Prinzip“ akkreditieren lassen. Das ist möglich, wenn sie entweder direktes Mitglied oder mittelbar Träger eines Mitglieds von FITKO oder govdigital sind, die jeweils ihre Inhouse-Fähigkeit anbieten. Auf diese Weise wird ein Großteil der öffentlichen Gebietskörperschaften in Deutschland erreicht.

Nach der Registrierung/Akkreditierung können Bereitsteller von EfA-Services ihre Leistungen im Marktplatz einstellen und ihr Angebot präsentieren. Potenzielle Nachnutzer können sich über die angebotenen Leistungen informieren und mit den Bereitstellern in Kontakt treten. Bei einer Einigung können beide Parteien über die Anbieter FITKO und govdigital einen standardisierten Vertrag schließen. Der technische Bezug der EfA-Leistung erfolgt schließlich bilateral zwischen Bereitsteller und Nachnutzer. Das Angebot und der Leistungsumfang des Marktplatzes werden 2023 schrittweise durch weitere Dienste und Funktionen erweitert.

Aktuell sind im Marktplatz nur wenige EfA-Leistungen verfügbar, etwa ein Onlinedienst für die Übermittlung von Personalveränderungsmeldungen in Kindertageseinrichtungen oder für die Übermittlung von Anzeigen für die Bestellung und Abberufung von Sachverständigen. Auch wird der Prozess von der Auswahl über die Buchung bis zur Bereitstellung noch ein intensives Zusammenwirken von Bereitstellern, Dienstleistern und Nachnutzern erfordern. Damit der Marktplatz auch ein Ort mit lebendigem Marktgeschehen und damit das govdigitale-Projekt ein Erfolg wird, kommt es jetzt darauf an, den Marktplatz zu nutzen.

„Für ein flächendeckendes Angebot von Online-Diensten der Verwaltung werden die kommenden zwei Jahre entscheidend sein”, erklärt Martin Schallbruch, CEO der govdigital. „Der Marktplatz für EfA-Leistungen ist ein Hilfsmittel, damit Kommunen möglichst einfach und weitgehend automatisiert Einer-für-Alle-Leistungen bestellen und für ihre Bürgerinnen und Bürger bereitstellen können.”

„Mit der Eröffnung des Marktplatzes ist der Startschuss für die einfache Bereitstellung und Abruf von EfA-Leistungen gefallen. Jetzt müssen entsprechende Angebote – nicht nur die des FIT-Stores – eingestellt, die Nachfrage angekurbelt sowie die Automatisierung der Prozesse weiter ausgebaut werden. Ich bin zuversichtlich, dass der Marktplatz unter diesen Voraussetzungen eine gute Resonanz finden wird”, sagt Dr. Annette Schmidt, Präsidentin der FITKO.

„Alle EfA-Leistungen aus Hamburg werden im Marktplatz verfügbar sein, um Ländern und Kommunen eine einfache und standardisierte vertragliche Nachnutzungsmöglichkeit zu geben”, erklärt Jörn Riedel, Chief Information Officer der Freien und Hansestadt Hamburg. „Der Marktplatz schafft einen rechtlichen Rahmen, in dem zukünftig auch die weiteren Aspekte der EfA-Nachnutzung wie kaufmännische Abwicklung und technische Anbindung unterstützt werden können.”

Hintergrund

Der IT-Planungsrat hatte in seiner 36. Sitzung am 29. Oktober 2021 beschlossen, die govdigital eG mit einem Projekt zur Umsetzung eines ganzheitlichen EfA-Nachnutzungsmodells zu beauftragen. In der 39. Sitzung wurde beschlossen, das Projekt 2023 weiterzuführen und 2024 in das Produktportfolio des IT- Planungsrates zu übernehmen. Ziel des Marktplatzes ist es, dass möglichst viele Gebietskörperschaften und öffentliche IT-Dienstleister Leistungsbündel aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) bzw. nach dem Prinzip Einer-für-Alle (EfA) effizient austauschen können. Durch öffentliche Gelder finanzierte digitale Lösungen sollen nur einmal entwickelt und von anderen öffentlichen Stellen „nachgenutzt“ werden. Die öffentliche Hand bekommt damit erstmals die Möglichkeit, ihre eigens entwickelten Produkte und Dienstleistungen auf einer Plattform übergreifend und wechselseitig bereitzustellen und zu beziehen.

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