Modernisierung des Zuwendungsrechts: Vorstellung internationaler Reformansätze in Beitrag der „Public Governance″

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Im Juni 2018 legte die AWV ein Impulspapier zur Modernisierung der Zuwendungspraxis für den Dritten Sektor vor. Das Papier stieß auf große Aufmerksamkeit innerhalb des Dritten Sektors und wurde in Nordrhein-Westfalen zur Grundlage einer Reforminitiative aus den Reihen der Zivilgesellschaft. Die nordrhein-westfälische Landesregierung entschloss sich dazu, einige bürokratische Erleichterungen, zunächst im Kulturbereich, zur testen. Weitere grundlegendere Entlastungen sind durch Änderungen der Landeshaushaltsordnung, beispielsweise bei der Anwendung des Vergaberechts und des Verwendungsnachweises, mittelfristig geplant.¹

Auch im Freistaat Sachsen stand die Modernisierung des Zuwendungsrechts auf der Agenda. So setzte die (vorherige) Staatsregierung eine „Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren“ ein, die sich u.a. mit den Erfahrungen aus anderen Ländern befasste. Die Hertie School of Governance hat dazu, unterstützt vom Institut für den öffentlichen Sektor, ein Gutachten erstellt. Eine Kurzfassung des Gutachtens wurde in der letzten Ausgabe von „Public Governance“, der vierteljährlich erscheinenden Zeitschrift des Instituts für den öffentlichen Sektor, veröffentlicht.²

Der Artikel beschreibt, dass öffentliche Förderungen nicht nur in Deutschland zu erheblichen bürokratischen Belastungen für die Geförderten führen. Betroffen sind zudem neben Organisationen des Dritten Sektors auch Unternehmen und Kommunen. International gibt es jedoch einige erfolgreiche Reformansätze auf nationaler und subnationaler Ebene (u.a. in den Niederlanden, in Kanada und in Belgien). So können Standardisierungen von Förderrichtlinien und Formularen zu Verfahrensvereinfachungen führen. Eine risikobasierte Prüfung kann Empfänger von niedrigen Fördersummen entlasten, die besonders unter detaillierten Berichtspflichten leiden.

Die konsequente, medienbruchfreie Digitalisierung des gesamten Förderverfahrens kann sowohl beim Fördergeber als auch beim -empfänger zu Ressourceneinsparungen führen. Dies gilt besonders bei Beachtung des Once-Only-Prinzips, das es Geförderten erspart, ihre Daten mehrfach eingeben zu müssen. Digitale Portale können zudem die Transparenz über die Vielzahl von Förderprogrammen und die Mittelverwendung erhöhen.

Als schwierig haben sich hingegen Versuche erwiesen, zu einer stärkeren Zielorientierung bzw. Outcome-Steuerung zu gelangen, da die Entwicklung messbarer Indikatoren komplex ist. Der gegenläufige Trend sind neue Formen der Innovationsförderung, die zunächst offenlassen, welche konkreten Lösungen und Ergebnisse sich im Rahmen der Förderung entwickeln. Die Autoren des Beitrags weisen dementsprechend daraufhin, dass sich die Reformansätze nicht beliebig miteinander kombinieren lassen. Nichtsdestotrotz könnten die vorgestellten internationalen Best Practises den Verantwortlichen aus Bund und Ländern als Inspiration zur Modernisierung von Zuwendungsrecht- und Praxis dienen.



¹ Bode, Rainer; Vogt, Gerhard: Modernisierung des Zuwendungsrechts - Der aktuelle Stand in Nordrhein-Westfalen. In: Kulturpolitische Mitteilungen, Nr. 165, II/2019, S. 45-47, https://kupoge.de/kumi/pdf/165/kumi165_45-47.pdf (abgerufen am 13.01.2020).

² Hammerschmid, Gerhard; Raffer, Christian: Fördermittelmanagement: Was wir von anderen Ländern lernen können. In: Public Governance, Herbst/Winter 2019, S. 6-13, https://publicgovernance.de/media/PG_Herbst-Winter_2019_Foerdermittelmanagement.pdf (abgerufen am 10.01.2020).


Text: Dr. Philipp Stolzenberg, AWV-Fachreferent

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