Einheitlicher Standard für Kassenaufzeichnungen
In Bezug auf die digitale Kassenführung existierten bislang neben den bereits erläuterten steuergesetzlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsvorschriften (§§ 140 – 147 AO) in Deutschland keine definierten Standards für die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der Kassenaufzeichnungen. Hersteller von Kassensystemen nehmen die Aufzeichnungen meist in unterschiedlichster Art und Weise vor, was im Rahmen von steuerlichen Prüfungen zu Nachfragen und Überraschungen führen kann.

Der Gesetzgeber hat hinsichtlich der Kassenaufzeichnungen mit dem oben dargestellten Gesetz nun auch die Verpflichtung einer sogenannten einheitlichen digitalen Datenschnittstelle etabliert. Auf Basis dieser einheitlichen Schnittstelle soll ein standardisierter Datenexport aus dem Produktivsystem zur Übergabe an den Kassen- oder Außenprüfer ermöglicht werden.

Der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e. V. (DFKA) hat sich bereits Anfang 2016 dem Thema der Standardisierung von Kassenaufzeichnungen im Zusammenschluss mit verschiedenen Experten aus Praxis und Verwaltung angenommen. Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Taxonomie-Kassendaten“ wurden die folgenden drei Ziele, die mit der Standardisierung einhergehen sollen, verfolgt:

Ziel 1 – Einheitliche Datenbereitstellung im Prüfungsfall (Außenprüfung und Nachschauen) nach dem Schreiben „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD): Ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung“ des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 14. November 2014 durch klar definierte Kasseneinzelbewegungssätze und Tagesabschlüsse, sodass eine progressive und retrograde Prüfung zwischen den Kasseneinzelbewegungen und den Buchungssätzen der Finanzbuchhaltung vereinfacht wird.

Ziel 2 – Ermöglichung der Auslagerung aller im jeweiligen System generierten Kassendaten in ein Archivsystem (Kasseneinzelbewegungen und Tagesabschlüsse), wobei die Taxonomie gleichzeitig die Datensatzbeschreibungen für die Kasseneinzelbewegungen und die Tagesabschlüsse gewährleistet.

Ziel 3 – Ermöglichung einer möglichst automatisierten (Weiter-)Verarbeitung der strukturierten Kassendaten in der Finanzbuchhaltung sowie unterstützender Vollständigkeits- und Plausibilitätsbeurteilungen durch den Kassenführenden.

Durch die branchenübergreifende Zusammenarbeit sollten die sogenannten DFKA-Taxonomie-Kassendaten auch eine mögliche Ausgestaltung bzw. ein Erfolgsmodell für die im Anwendungserlass zum § 146 a AO eingeführte „Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“ (DSFinV-K) aufzeigen. Die Veröffentlichung der genauen Inhalte der DSFinV-K erfolgt über das Internetportal des Bundeszentralamtes für Steuern. Zum Erstellungszeitpunkt dieses Beitrags war die Schnittstellenbeschreibung in der finalen Fassung noch nicht veröffentlicht.

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