Das Statistische Bundesamt misst für die Bundesregierung die Bürokratiekosten, die Unternehmen, Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürgern durch gesetzliche Regelungen entstehen. Daneben wird von Ihnen ergänzend zu dieser quantitativen Erhebung eine Zufriedenheitsbefragung durchgeführt. Inwiefern konnte die Bereitstellung der ersten Befragungsergebnisse in 2015 dazu beitragen, dass Verwaltungskontakte von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen effizienter gestaltet werden?

Bei den Zufriedenheitsbefragungen haben sich 5666 Bürgerinnen und Bürgern sowie 1572 Unternehmen dazu geäußert, wie sie Dienstleistungen von Behörden wahrnehmen. Gefragt wurde nach Behördenkontakten im Rahmen verschiedener Lebenssituationen. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass beide Gruppen im Großen und Ganzen mit der öffentlichen Verwaltung in Deutschland zufrieden sind. Eine erhöhte Unzufriedenheit konnten wir mit der Verständlichkeit von Formularen, Anträgen und dem Recht sowie mit den zur Verfügungen gestellten Informationen feststellen. Das Statistische Bundesamt hat die Ergebnisse der Öffentlichkeit auf drei Pressekonferenzen präsentiert. Gemeinsam mit der Bundesregierung bieten wir auf der Internetseite www.amtlich-einfach.de umfangreiches Hintergrundmaterial zu den Resultaten an. Dort erhalten betroffene Personen Übersichten für 32 Lebenslagen in Form von Reisen durch die Behördenlandschaft, die ihnen einen Überblick über die anstehenden Behördenkontakte liefern. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Ergebnisse auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie Expertinnen und Experten aus Politik und Verwaltung diskutiert. Sie wurden beispielsweise auf sechs Sitzungen der AWV-Arbeitskreise vorgestellt. Unser Ziel war es dabei auch, die prioritären Handlungsfelder zu identifizieren. Die Bundesregierung hat kurze Zeit später mit dem Arbeitsprogramm „Bessere Rechtsetzung 2016“ erste Maßnahmen beschlossen, die sich zum Teil aus den Befragungsergebnissen speisen. Mehrere Änderungen zielen darauf, die Prozesse für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen verständlicher und transparenter zu gestalten. Dies war ein Hauptkritikpunkt der befragten Personen. Die Befragung hat somit wichtige Impulse gegeben. Die umgesetzten Maßnahmen des Arbeitsprogramms lassen sich im Bundesgesetzblatt nachlesen. Inwieweit die Effizienzverbesserungen bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen spürbar ankommen, lässt sich vermutlich erst nach den nächsten Wiederholungsbefragungen sagen.

Gegenwärtig läuft im Statischen Bundesamt die Auswertung der zweiten Zufriedenheitsbefragung. Gibt es Unterschiede zur ersten Befragung und spielt europäische Vergleichbarkeit dabei eine Rolle?

Im Fokus der zweiten Befragungswelle steht grundsätzlich die Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit der ersten Befragung. Wir haben zusätzliche Fragen zum Themenfeld „E-Government“ aufgenommen. Damit wollen wir nachvollziehen, wie sich die Nutzerinnen und Nutzer verhalten und was jemanden davon abhalten könnte, mit der Verwaltung elektronisch zu kommunizieren. Aufgrund der erhöhten Unzufriedenheit mit den bereitgestellten Informationen haben wir auch konkreter nachgefragt, welche Informationsquellen verwendet wurden. Außerdem haben wir die Lebenslage „Steuererklärung der Bürgerinnen und Bürger“ neu aufgenommen. Dem Thema „Immigration“ nähern wir uns über die Unternehmensseite an, indem wir die Firmen gezielt zu ihren Behördenkontakten bei der Einstellung von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern befragen.

Die europäische Vergleichbarkeit steht bisher nicht im Vordergrund. Deutschland ist mit Frankreich, den Niederlanden, Irland und Norwegen eines der wenigen Länder in Europa, die eine derartige Befragung auf nationaler Ebene durchführen. Auch wenn sich die Methodik gerade zwischen Deutschland und Frankreich ähnelt, ist eine einfache Gegenüberstellung nicht möglich. Auf Ebene der OECD haben Diskussionen begonnen, inwieweit international vergleichbare Befragungen für die Messung der Effektivität öffentlicher Verwaltung hilfreich sein könnten.

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