Ergebnisse

1. Beratungsangebot und -bedarf
Den Befragten sind Informations- und Beratungsangebote für junge Unternehmen durch die öffentliche Hand wichtig. Unabhängig vom eigenen Beratungsbedarf sind 83 % der Interviewteilnehmerinnen und -teilnehmer der Auffassung, solche Angebote seien sehr wichtig oder eher wichtig. Auffallend sind die unterschiedlichen Akzentuierungen zwischen Männern und Frauen. 67 % der weiblichen Befragten halten ein Beratungsangebot für sehr wichtig, während nur 53 % der befragten Männer diese Position auf der fünfstufigen Antwort gewählt haben. Unternehmerinnen und Unternehmer, die zum ersten Mal eine Firma gegründet haben, halten ein Beratungsangebot in 84 % der Fälle für wichtig. Die Mehrfachgründer weisen eine leicht geringere Zustimmungstendenz auf. Hier sind 78 % der Meinung, ein solches Angebot sei wichtig.

70 % der Befragten konnten auf die Frage, ob verfügbare Angebote bekannt sind, ein konkretes Programm oder eine Institution nennen. Rund 130 Nennungen – Mehrfachnennungen waren möglich – fielen auf Angebote, die persönlich vor Ort wahrgenommen werden können. Dies sind Seminare, persönliche Beratungsgespräche, aber auch Hinweise, die durch Printpublikationen verbreitet werden. 45 Nennungen entfielen auf digitale Angebote im Internet. Nur sieben der 161 Gründerinnen und Gründer war, auf direkte Nachfrage hin, der sogenannte Einheitliche Ansprechpartner (EAP) bekannt. Damit kannten 4 % den seit 2010 in allen Bundesländern angebotenen Verfahrenslotsen, der Unternehmen als Berater zur Verfügung stehen soll.

57 % der Befragten hatten selbst in der Nachgründungsphase Beratungsbedarf. Überdurchschnittlich hoch ist mit 64 % der Bedarf bei Gründerinnen und Gründern, die sich nach dem Studium selbständig machten. Einen geringen Beratungsbedarf besitzen Jungunternehmerinnen und -unternehmer aus dem Handel (50 %) und den persönlichen Dienstleistungen (45 %). Ebenso scheint der Beratungsbedarf nach Firmenübernahmen (50 %) geringer ausgeprägt zu sein.

In der Nachgründungsphase verursachen nach Einschätzung der Befragten am häufigsten Beratungsbedarf die Themenfelder Steuern und Finanzamt, Unternehmensfinanzierung sowie der einzelne Umgang mit rechtlichen Vorschriften und Vertragsgestaltung. Darüber hinaus sind die Schwierigkeiten in Bezug auf das Arbeitsrecht in der Wachstumsphase von Bedeutung, auch wenn rund ein Viertel der neugegründeten Unternehmen zunächst keine Beschäftigten aufweist. Bisweilen werden diese Rechtsbereiche als so undurchdringbar wahrgenommen, dass die gesamte Bearbeitung kurzerhand an einen externen Dienstleister (z. B. Steuerberater) ausgelagert wird.

Ein Viertel der Gründerinnen und Gründer konnte von der Nutzung öffentlicher Beratungsangebote in der Nachgründungsphase berichten. Fast 20 % der Befragten nutzten dabei ein Beratungsangebot rund um das Thema Steuern. Rund 10 % wandten sich wegen der Unternehmensfinanzierung an eine Beratungsstelle. Weitere Themen waren Vertragsgestaltung sowie das Feld Marketing, Vertrieb und Kundenakquisition mit einem Anteil von jeweils knapp 10 %.

Überwiegend waren die Beratungssuchenden mit dem beanspruchten Angebot zufrieden. Jeweils etwas mehr als ein Drittel der Nutzerinnen und Nutzer war sehr bzw. eher zufrieden, 15 % waren dagegen eher unzufrieden und 12 % äußerten sich indifferent. Begründet wurden die verhaltenen Zufriedenheitsbewertungen mit dem eher allgemein gehaltenen Charakter der Beratung. Das konkrete Problem konnte mitunter nicht gelöst werden. Die Qualität der Beratung sei oftmals sehr vom Engagement der angetroffenen Person abhängig.

Warum nutzen Gründerinnen und Gründer trotz vorhandenem Beratungsbedarf und Kenntnis über die bestehenden Programme und Anlaufstellen diese nicht? Zwei Fünftel haben für die Klärung ihrer offenen Fragen bereits einen Steuerberater bzw. Rechtsanwalt mandatiert. Diesen Berufsgruppen werden das notwendige Vertrauen und die hinreichende Fachkompetenz zugesprochen. Ein Drittel hat bei der Verwaltung kein passendes Angebot zur Lösung des spezifischen Problems gefunden. Die Erfolgsaussichten seien unklar, die Kompetenz fehle und zudem säßen dort „keine Leidensgenossen“.

2. Kommunizieren und kooperieren mit der Verwaltung
Die 161 befragten Gründerinnen und Gründer hatten im Rahmen ihrer Selbständigkeit mit mehr als 20 verschiedenen Behörden persönlichen, telefonischen oder elektronischen Kontakt. Am häufigsten standen sie mit den Finanzämtern, der Bundesagentur für Arbeit und den Gewerbeämtern im Austausch. Je nach Kommunikationsweg und je nach Behörde wurden die Befragten gebeten persönlich einzuschätzen, wie zufrieden sie mit dem jeweiligen Kommunikationskanal waren. Um die Ergebnisse besser einordnen zu können, wurde zudem eine kurze Begründung der Bewertung erbeten.

Über alle Behörden hinweg waren die Interviewten mit dem persönlichen Kontakt am zufriedensten, 44 % waren sehr zufrieden und 35 % eher zufrieden. Mit der fernmündlichen Kommunikation waren noch 34 % bzw. 36 % zufrieden. Nur 104 Einzelangaben gingen zur elektronischen Kommunikationsmöglichkeit ein, während 188 Bewertungen zum persönlichen und 197 Beurteilungen zum telefonischen Kommunikationsweg festgehalten werden konnten. Insgesamt waren die Befragten mit der digitalen Informationsübermittlung auch am unzufriedensten, jeweils 13 % waren eher unzufrieden bzw. sehr unzufrieden.

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