Welchen Aufgaben müssen Sie als Landesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung nachkommen?

Dr. Wallmann: In erster Linie liegt die Aufgabe des Landesbeauftragten in der Beratung. So kann der Landesbeauftragte beispielsweise schon im Vorfeld zu Investitionsentscheidungen beratend tätig werden. Hierzu gehören Vorab-Analysen von Konzepten und Planungen, z.B. zur Tragfähigkeit von Finanzierungsvarianten oder Belastbarkeit von Wirtschaftlichkeitsanalysen. Des Weiteren organisieren wir auch Informationsveranstaltungen und Schulungen wie etwa Bürgermeisterworkshops.

Als Landesbeauftragter werde ich entweder aus eigener Initiative beratend tätig oder auf Anregung der Landesregierung, einzelner Ministerinnen oder Minister, des Landtags oder der Kommunen. Hierbei handelt es sich aber eher um eine Bitte als um einen Auftrag. Deshalb wird auch unsere Unabhängigkeit nicht angetastet, da wir selbst entscheiden, ob und wie wir beraten. Bis jetzt konnten wir aber immer schnell und unbürokratisch helfen.

Was ist Ihre aktuelle Hauptaufgabe als Landesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit?

Dr. Wallmann: Momentan beraten wir die sogenannten Nicht-Schutzschirmkommunen, also die Kommunen, die nicht unter den Hessischen Schutzschirm gefallen sind. Während des Schutzschirms hat das Land gute Erfahrungen mit der Beratung von Kommunen gemacht und gemerkt, wie effizient durch diese geholfen werden kann. Wir wollen nun gemeinsam mit den restlichen Kommunen Wege erarbeiten, wie sie die Wirtschaftlichkeit ihrer Aufgaben steigern können. Hierbei geht es uns nicht um „das Sparen um des Sparens willen“, sondern darum politische Handlungsfähigkeit wieder zu ermöglichen oder zu festigen. Gerade auf der kommunalen Ebene muss es meines Erachtens gelingen, politische Gestaltungsspielräume zu erhalten bzw. zurückzugewinnen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass sich Bürgerinnen und Bürger in diesem stark ehrenamtlich geprägten Politikfeld nicht mehr engagieren wollen. Dies wäre für die Kommunen fatal und auch für die Demokratie schädlich.

Stand der Beratungen von Nicht-Schutzschirmkommunen durch den Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (© Hessischer Rechnungshof).

Die Funktion des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung wird vom Präsidenten des Bundesrechnungshofs ausgeübt. Hessen folgt an dieser Stelle also einer Praxis des Bundes. Welchen Vorteil bietet es, wenn Sie als Präsident des Hessischen Rechnungshofs gleichzeitig auch Landesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit des Landes Hessen sind?

Dr. Wallmann: Da der Landesbeauftragte beim Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs angesiedelt ist, kann ich für die Erfüllung meiner Aufgaben auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofs zurückgreifen. Der Vorteil beim Rechnungshof ist, dass wir die benötigten Kompetenzen bereits im Hause haben. So kann ich mir situativ interdisziplinäre Beratungsteams zusammenstellen. Diese können eine neutrale Bewertung abgeben, die von außerhalb der Politik oder Verwaltung kommt.

Zurück zu Seite 1 | Seite 2 | Weiter zu Seite 3