NKR-Gutachten "Einkommen und Vermögen einfacher nachweisen"
Der nationale Normenkontrollrat (NKR) hat in seinem Jahresbericht 2019 unter der Überschrift "Einkommensbegriffe konsolidieren und Einkommensnachweis digitalisieren" zutreffend festgehalten, dass der deutschen E-Government-Landschaft durch das Scheitern von ELENA im Jahr 2011 ein elektronischer Nachweisservice für das Einkommen fehle. Ohne einen solchen Service sei es nicht möglich, Onlineleistungen medienbruchfrei und nutzerfreundlich umzusetzen, für deren Beantragung die Höhe des Einkommens maßgeblich sei. Als Ziel wird definiert:
Die Maßnahme ist Teil der Überlegungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und wird durch die Einführung eines Digitaltauglichkeitschecks für Gesetze zukünftig verstärkt Aufmerksamkeit erlangen. Da die Konsolidierung der Einkommensbegriffe ein komplexes Unterfangen ist, das viele Akteure und Rechtsbereiche berührt, hat der NKR 2020 ein Gutachten zur Thematik vergeben. Das ausgeschriebene Gutachten "Einkommen und Vermögen einfacher nachweisen – Harmonisierung von Rechtsbegriffen und Digitalisierung der Nachweisführung" wird seit dem 15.12.2020 (Projekt-Kick-off) von der Ruhruniversität Bochum und der msg systems AG durchgeführt. Die Abnahme und Veröffentlichung der Dokumentation ist für den 02.07.2021 vorgesehen. Vertreter der AWV hatten Gelegenheit, ihr Know-how in Fachgespräche mit dem Projektteam einzubringen und waren an mehreren Workshops beteiligt. Trotz der Kürze der Zeit war man beeindruckt von der Detailtiefe der Untersuchung.
Mit dem Gutachten werden nun klare Handlungsempfehlungen und Kernbotschaften erwartet, für deren Umsetzung sich die AWV starkmachen wird, damit die Vision eines digitalen Einkommensnachweis Realität werden kann.
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Nachgefragt: AWV-Interview mit dem Vorsitzenden des Fachausschusses 2 "Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung im personalwirtschaftlichen Umfeld" Stefan Haussmann (Leiter Personalservice Nordost, Deutsche Bahn AG, Berlin) |
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