Zusammenfassende Verwaltungsgrundsätze GoBD

Mit weiter fortschreitender Digitalisierung zeichnete sich aufgrund gesetzlicher, technischer und organisatorischer Entwicklungen immer stärkerer Überarbeitungsbedarf der GoBS ab. In der Praxis und den AWV-Gremien wurden viele Modernisierungsvorschläge diskutiert, die Eingang in den bei der AWV entwickelten Entwurf der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung beim IT-Einsatz (GoBIT) fanden.

Seitens der Finanzverwaltung wurde allerdings nicht weiter an einem gemeinsamen Standard festgehalten. Das BMF-Schreiben „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) vom 14.11.2014 löste letztlich aus Sicht der Finanzverwaltung die bisherigen Vorgaben zur Digitalen Betriebsprüfung (GDPdU), die gemeinsam getragenen Grundsätze GoBS sowie eine FAQ-Liste des BMF zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung ab. GoBD-Entwürfe waren im Vorfeld mit Fachverbänden und AWV diskutiert worden, dabei blieben jedoch einige Änderungsvorschläge und Bedürfnisse der Praxis unberücksichtigt.

Dem elementaren Bedürfnis nach Hilfestellung bei der Umsetzung der komplexen Anforderungen begegnete die AWV mit einem umfassenden Praxisleitfaden zu den GoBD für Unternehmen, welcher aktuellen Entwicklungen entsprechend immer wieder angepasst wird und inzwischen mehr als 20.000-mal von der AWV-Internetseite heruntergeladen wurde.

Von der Modernisierung der GoBD bis zur Aufbewahrung heute

Mit „neuen“ GoBD, die bereits vier Jahre nach der Erstveröffentlichung erschienen, wurden am 28.11.2019 dann punktuell dringend notwendige Modernisierungen umgesetzt. Neben einigen Verschärfungen wurden Erleichterungen und Klarstellungen mit Bezug zur Aufbewahrung etabliert, wie z. B. Erleichterungen der Aufbewahrung von digitalen Kontoauszügen, bei hybriden Formaten und – wie auch mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz auf gesetzlicher Ebene verankert – bei Systemmigrationen.

Damit sind längst nicht alle aktuellen Fragen zur Aufbewahrung im Kontext des IT-Einsatzes gelöst, beispielsweise sind viele Fragen zu den technisch komplexen Anforderungen an die Kassenführung offen. Nicht zuletzt beeinflusst die Pandemie die Unternehmenswirklichkeit erheblich und forciert die rasanten Entwicklungen im Bereich der Informationstechnologie. So entsteht ständig neuer Auslegungsbedarf. Daraus resultierende Themen werden vom AWV-Arbeitskreis 3.4 weiterhin intensiv begleitet. Anregungen und Hinweise der AWV werden in bewährter Form Eingang in den Fachdiskurs, aktuelle gesetzliche Entwicklungen und Hilfestellungen für die Unternehmenspraxis finden. Dies ist nur möglich aufgrund des hohen Engagements und der hervorragenden Expertise der ehrenamtlich im Arbeitskreis Mitwirkenden.

   

  

   

Nachgefragt: AWV-Interview mit dem Vorsitzenden des Fachausschusses 3 "Rechnungslegung und Steuern" Dr. Lars Meyer-Pries (Mitglied der Geschäftsleitung DATEV eG, Nürnberg)
Ein Interview mit dem Fachausschussvorsitzenden Dr. Lars Meyer-Pries finden Sie hier.

     

   

  




   

Zurück zu Seite 1 | zurück zu Seite 2 | Seite 3