Digitale Daseinsvorsorge in den Landkreisen: Der KOMMUNAL.NAVIGATOR

Ein Beitrag von PD Dr. Ariane Berger (Deutscher Landkreistag, Berlin)

Vom digitalen Zwilling einer Kreisverwaltung über Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung und Digitalisierung der Bildung bis hin zu Digitalisierung und Mobilität – die Landkreise nutzen in allen Aufgabenbereichen ihrer Bündelungsverwaltung unterschiedlichste digitale Instrumente und Softwarelösungen. Inzwischen ist hier ein breiter Strauß an Anwendungen entstanden. Um einen Zugang zu diesen Projekten zu schaffen, den Austausch und die Arbeitsteilung zu befördern und eine Nachnutzung unter allen 294 Landkreisen zu ermöglichen, hat der Deutsche Landkreistag im vergangenen Jahr eine digitale Landkarte, den KOMMUNAL.NAVIGATOR, gestartet. Dieser ermöglicht einen Überblick über alle Digitalisierungsprojekte und gute Softwarelösungen in den Landkreisen und ihren kreisangehörigen Gemeinden und ist unter www.kommunalnavigator.de abrufbar.

Nutzbarmachung des kommunalen Kreativraums

Die Digitalisierung der deutschen Verwaltung – von Infrastrukturbereich bis Anwendungsebene, von Onlinezugang bis digitale Daseinsvorsorge – ist eine politische Jahrhundertaufgabe, die sich mindestens zwei großen Herausforderungen ausgesetzt sieht: Es besteht zum einen eine hohe technische Dynamik, die sich zum anderen nur durch hohe Personal- und Finanzierungsaufwände bewältigen lässt. Um an diesen Faktoren nicht zu scheitern, muss Verwaltung auf Arbeitsteilung, Interoperabilität, Standardisierung und Modularisierung setzen. Technik darf Arbeitsteilung und Bündelung zwischen den Kommunen nicht behindern, sondern muss sie fördern. Einzelne Softwarelösungen müssen breit einsetzbar sein und einen Nutzen für alle 294 Landkreise bieten. Die darunterliegende IT-Infrastruktur muss gemeinsam nutzbar und entsprechend skalierbar sein. Die einzig zielführende Antwort auf schnelllebige und kostenintensive Technik ist Arbeitsteilung und Bündelung auf kommunaler Ebene. Dies betrifft alle 294 Landkreise untereinander und in ihrem Verhältnis zu ihren kreisangehörigen Gemeinden. Die Umsetzung dieses Ziels fußt auf einer Vielzahl technischer, organisatorischer, (vergabe-)rechtlicher und finanzieller Faktoren, die jeweils für sich Herausforderung genug sind.(1) Grundvoraussetzung all dieser Bündelungs- und Kooperationsbemühungen ist es jedenfalls, bereits vorhandene Lösungen und Projekte sichtbar zu machen. Arbeitsteilung und Nachnutzung kann nur gelingen, wenn die Landkreise wissen, welche Lösungen bereits existieren. Hierfür bedarf es eines Visualisierungs- und Austauschinstruments, welches der Deutsche Landkreistag mit dem KOMMUNAL.NAVIGATOR zur Verfügung gestellt hat.

Der KOMMUNAL.NAVIGATOR des Deutschen Landkreistages

Der KOMMUNAL.NAVIGATOR verfolgt drei Ziele: Zunächst soll er als einfache sowie übersichtliche Datenbank zur Verfügung stehen, um einen Überblick über das Produktportfolio an Digitalisierungsprojekten zu geben. Daneben bietet er einen Anknüpfungspunkt für Landkreise, mit anderen Landkreisen in einen Austausch zu treten und arbeitsteilig Projekte voran­zutreiben. Nicht zuletzt können Landkreise bereits bestehende Produkte anfragen und diese weiterentwickeln – und dadurch Doppelentwicklungen vermeiden und von einer Nachnutzung profitieren. Durch den KOMMUNAL.NAVIGATOR entstehen also Synergieeffekte, die für die Digitalisierung in allen Landkreisen und deren Gemeinden hilfreich sind.

Die Funktionsweise des Navigators ist einfach gehalten. Über verschiedene Filter lassen sich die Projekte nach Bundesländern, Landkreisen oder über eine Stichwortsuche auffinden. Insbesondere die Stichwortsuche hat sich bisher als sehr praktikabel erwiesen, da darüber gezielt Projekte zu bestimmten Themen abgerufen werden können. Aufgelistet werden Projekte mit Projektname, Projektseite, Landkreis bzw. kreisfreie Stadt, einer Beschreibung und Kontaktmöglichkeiten.

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1 Vgl. Ariane Berger: Die Entfesselung von D’Artagnan. Zur arbeitsteiligen Digitalisierung der Verwaltung „einer für alle“, in: Margit Seckelmann, Marco Brunzel (Hg.): Handbuch Onlinezugangsgesetz, Berlin 2021, S. 75 ff.

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