Wird eine Gesetzesänderung bekanntgegeben, beginnt die Recherche oftmals im Internet. Doch in der Flut an Informationen wird es immer aufwändiger, passende Inhalte zu finden, ohne die Rechtssicherheit einzuschränken – so auch bei der temporären Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes im zweiten Halbjahr 2020.
Basierend auf dem begleitenden BMF-Schreiben zur „Befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020“ vom 30. Juni 2020, hat die Kanzlei PSP München einen E-Guide zur temporären Mehrwertsteuersenkung entwickelt. Der interaktive E-Guide unterstützt Unternehmen dialoggestützt, den jeweils richtigen Steuersatz zu ermitteln.
Unternehmen und Berater können sich damit kostenfrei eine Orientierung darüber verschaffen, welcher Steuersatz in den verschiedenen Szenarien anzuwenden ist.
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