E-Guide zur temporären Mehrwertsteuersenkung online abrufbar

Wird eine Gesetzesänderung bekanntgegeben, beginnt die Recherche oftmals im Internet. Doch in der Flut an Informationen wird es immer aufwändiger, passende Inhalte zu finden, ohne die Rechtssicherheit einzuschränken – so auch bei der temporären Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes im zweiten Halbjahr 2020.

Basierend auf dem begleitenden BMF-Schreiben zur „Befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020“ vom 30. Juni 2020, hat die Kanzlei PSP München einen E-Guide zur temporären Mehrwertsteuersenkung entwickelt. Der interaktive E-Guide unterstützt Unternehmen dialoggestützt, den jeweils richtigen Steuersatz zu ermitteln.

Unternehmen und Berater können sich damit kostenfrei eine Orientierung darüber verschaffen, welcher Steuersatz in den verschiedenen Szenarien anzuwenden ist.

Bild: AdobeStock, Andreas Berheide