DSGVO-Evaluation: Europäische Kommission legt ersten Evaluationsbericht vor

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 wirksam. Das Gesetz verpflichtet die EU-Kommission zur Vorlage eines ersten Evaluationsberichts an das EU-Parlament und den Rat innerhalb von zwei Jahren. Der erste umfassende Evaluationsbericht wurde am 24. Juni 2020 veröffentlicht.

Umsetzung der DSGVO in den europäischen Mitgliedsstaaten

Die Europäischen Kommission bewertet die Datenschutzgrundverordnung überwiegend positiv. Die DSGVO habe die meisten ihrer Ziele erreicht, indem sie insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern ein starkes Maß an durchsetzbaren Rechten bietet. Gerade auch während der Corona-Krise habe die DSGVO als eine Art Richtschnur bei der Entwicklung von digitalen Angeboten zur Nachverfolgung des Infektionsgeschehens dienen können. Der Evaluationsbericht kommt jedoch auch zu dem Schluss, dass die Durchsetzungsmöglichkeiten bei Verstößen auf nationaler Ebene bislang noch ungleich verteilt seien. Die europäische Gemeinschaft befände sich aber auf einem guten Weg, dass die Harmonisierung in den Mitgliedstaaten zunimmt.

Der Evaluationsbericht der Europäischen Kommission enthält zudem eine Liste von Maßnahmen zur Erleichterung der weiteren Anwendung der DSGVO für alle Beteiligten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, zur Förderung und Weiterentwicklung einer europäischen Datenschutzkultur.

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