Die tragenden Säulen der Verwaltungsdigitalisierung

BVA spielt wichtige Rolle bei Registermodernisierung und OZG-Umsetzung

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist eines der wichtigsten aktuellen Digitalisierungsvorhaben und damit auch zentrales Thema in vielen AWV-Arbeitskreisen. Das OZG sieht vor, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen online zugänglich zu machen. Um dieses Vorhaben voranzubringen, priorisierte der IT-Planungsrat im Mai 2022 35 „EfA“-Leistungen („EfA“ = „Einer für Alle“), die bis Ende des Jahres vorrangig flächendeckend digital verfügbar gemacht werden sollen (IT-Planungsrat, Beschluss 2022/20, „Priorisierte EfA-Leistungen“). Zu den Verwaltungsleistungen, die den sogenannten OZG-Booster erhalten, zählt beispielsweise der Breitbandausbau, aber auch Melderegisterauskünfte oder die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen. Die Grundlage für eine Digitalisierung dieser und weiterer Verwaltungsleistungen bildet eine Modernisierung der deutschen Registerlandschaft.

Als wesentliches Rückgrat des OZG kann die Registermodernisierung als eine der tragenden Säulen für eine moderne Verwaltung angesehen werden. Erst sie ermöglicht einen einfachen Austausch von Daten zwischen den Datenbanken unterschiedlicher Verwaltungen und bildet die Grundlage des „Once Only-Prinzips“, mit dem Daten nicht immer wieder neu erfasst werden müssen.

Um die deutsche Registerlandschaft zu modernisieren, wurde im April 2021 das Registermodernisierungsgesetz verkündet, welches auf vorhandene Strukturen des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) und die dort vergebene steuerliche Identifikationsnummer (SteuerID) aufsetzt. Damit insbesondere der Kern des Registermodernisierungsgesetzes, das Identifikationsnummerngesetz (IDNrG), umgesetzt werden kann und die registerführenden und anderen berechtigten öffentlichen Stellen die Identifikationsnummer (IDNr) nach dem IDNrG und die übrigen Basisdaten abrufen können, wird im Bundesverwaltungsamt (BVA) in Zusammenarbeit mit dem BZSt und dem ITZBund das sogenannte Identitätsdatenabrufverfahren (IDA) entwickelt.  IDA soll ab 2023 allen berechtigten registerführenden Stellen ermöglichen, die IDNr sowie die übrigen Basisdaten abzurufen, um diese in ihren Registern zu speichern bzw. mit ihren Daten abzugleichen.

Maximilian Schröter (BVA) hat die Registermodernisierung als Grundlage der Verwaltungsdigitalisierung und die Rolle des BVA 2021 in einem Beitrag in den AWV-Informationen ausführlich dargestellt. Das Thema Registermodernisierung und Once Only haben Heike Hentschel (Senatskanzler der Hansestadt Hamburg) und Philipp Wittenberg (Bundesministerium des Innern und für Heimat) in einem Beitrag in der Ausgabe 4/2022 vorgestellt und erläutert.

Hinweis:

In einem aktuellen Interview mit der Fachzeitschrift eGovernment Computing gibt nun Christoph Verenkotte, der Präsident des BVA, der sich ehrenamtlich als Vize-Präsident für die AWV engagiert, tiefere Einblicke in die Komplexität des herausfordernden Projektes Registermodernisierung.

Das Interview mit ihm finden Sie online auf der Website von eGovernment Computing.

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