Bürokratieabbau in der Zeiten­wende – Jahres­be­richt 2022 des Natio­nalen Normen­kontroll­rats

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat am 13.12.2022 seinen Jahresbericht 2022 mit dem Titel: „Bürokratieabbau in der Zeiten­wende – Bürger, Wirt­schaft und Ver­wal­tung jetzt ent­lasten“ an Bundes­justiz­minister Dr. Marco Buschmann über­geben. Als un­ab­hän­gi­ges Kontroll- und Bera­tungs­gremium zieht der NKR darin für den Berichts­zeit­raum Juli 2021 bis Juni 2022 seine Bilanz zu Büro­kratie­abbau, Besserer Recht­setzung und Digi­tali­sierung der Ver­wal­tung.

Trotz aller bisheriger Anstrengungen und guter Impulse für mehr Büro­kratie­abbau, Bessere Recht­setzung und eine digitale Verwal­tung seien spürbare Ent­lastungen für Bürger, Unter­nehmen und auch die Ver­wal­tung selbst noch zu wenig erkennbar. Der NKR legt in seinem Jahres­bericht daher auch kon­krete Empfeh­lun­gen, unter anderem zum OZG 2.0, vor.

Den NKR-Jahresbericht können Sie hier herunterladen.

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) wurde im Jahr 2006 als unabhängiges Expertengremium eingesetzt, um Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat in Fragen des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung zu beraten. Die zehn NKR-Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Zunächst beim Bundeskanzleramt angesiedelt, wechselte die organisatorische Zuständigkeit für den NKR im Jahr 2022 zum Bundesministerium der Justiz.



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