Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat am 13.12.2022 seinen Jahresbericht 2022 mit dem Titel: „Bürokratieabbau in der Zeitenwende – Bürger, Wirtschaft und Verwaltung jetzt entlasten“ an Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann übergeben. Als unabhängiges Kontroll- und Beratungsgremium zieht der NKR darin für den Berichtszeitraum Juli 2021 bis Juni 2022 seine Bilanz zu Bürokratieabbau, Besserer Rechtsetzung und Digitalisierung der Verwaltung.
Trotz aller bisheriger Anstrengungen und guter Impulse für mehr Bürokratieabbau, Bessere Rechtsetzung und eine digitale Verwaltung seien spürbare Entlastungen für Bürger, Unternehmen und auch die Verwaltung selbst noch zu wenig erkennbar. Der NKR legt in seinem Jahresbericht daher auch konkrete Empfehlungen, unter anderem zum OZG 2.0, vor.
Den NKR-Jahresbericht können Sie hier herunterladen.
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) wurde im Jahr 2006 als unabhängiges Expertengremium eingesetzt, um Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat in Fragen des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung zu beraten. Die zehn NKR-Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Zunächst beim Bundeskanzleramt angesiedelt, wechselte die organisatorische Zuständigkeit für den NKR im Jahr 2022 zum Bundesministerium der Justiz.
Bild: Fotolia / vege