Bericht zu Bürokratieabbau: EU-Kommission zieht positive Bilanz

Die Europäische Union hat im vergangenen Jahr weitere Fortschritte beim Bürokratieabbau erreicht. So wurden 2019 insgesamt 31 Initiativen zur Verminderung des Bürokratieaufwands in der EU-Gesetzgebung beschlossen. 14 Evaluierungen und Fitness-Checks bestehender Rechtsvorschriften wurden abgeschlossen. Das ergibt der am 13. August 2020 vorgelegte jährliche Bericht über die Bemühungen der Europäischen Union zum Bürokratieabbau.

Der jährliche Bericht der Kommission ist Teil der Agenda zur besseren Rechtsetzung und des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT ). Weitere 79 Initiativen stehen vor der Annahme, 49 Evaluierungen laufen aktuell noch.

Die Kommission wird im Herbst ihre Vorschläge für eine weitere Vereinfachung und mehr Transparenz im EU-Gesetzgebungsprozess vorlegen. Sie wird auch den Grundsatz „One in, one out" einführen, wonach jeder Legislativvorschlag, durch den eine neue Belastung entsteht, Menschen und Unternehmen von einer gleichwertigen bestehenden Belastung auf EU-Ebene in demselben Politikbereich befreien sollte.

Außerdem wurde jüngst das Portal „Ihre Meinung zählt“ für öffentliche Konsultationen überarbeitet, damit sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen einfacher zu Initiativen der Kommission in wichtigen Phasen des Gesetzgebungsprozesses äußern können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der EU-Kommision.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat 2015 die Agenda für bessere Rechtsetzung ins Leben gerufen, um die Politikgestaltung zu verbessern und die Rechtsvorschriften zu vereinfachen.

Quelle: EU-Kommision/Bild: Fotolia, Grecaud Paul