Beraten in der Nachgründungsphase: Befragung von Jungunternehmern veröffentlicht

Text: Henrik Neumann vom Statistisches Bundesamt in Wiesbaden

Mit dem ersten Umsatz ist noch kein Unternehmen am Markt etabliert. Rund ein Drittel der Selbständigen beenden laut KfW-Gründungsmonitor innerhalb der ersten drei Jahre nach Gründung ihre Geschäftstätigkeit. Die Ursachen für die Schließung des Unternehmens sind vielfältig. So kann einerseits die Selbständigkeit von vornherein nur als Übergangslösung geplant sein, andererseits können aber auch persönliche Unzufriedenheit oder sogar Unwirtschaftlichkeit bzw. Insolvenz des Unternehmens zur Aufgabe des Geschäfts führen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) prüft daran anknüpfend anlässlich des Arbeitsprogramms „Bessere Rechtsetzung 2016“, in welcher Form Behördenkontakte in der Nachgründungsphase noch aktiver genutzt werden können, um Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern im Rahmen des Beratungsauftrags der Verwaltung eine bessere Hilfestellung zu leisten. Eine Initiative des litauischen Wirtschaftsministeriums unter dem Motto „Beraten statt Strafen“ veranlasste die Bundesregierung dazu, sich mit der Materie eingehender zu befassen. Ziel der litauischen Initiative ist es, die Verwaltung ergebnis- statt regelorientiert arbeiten zu lassen.

Um mögliche Anknüpfungspunkte an diese Initiative zu eruieren, organisierte die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) in Zusammenarbeit mit dem BMWi einen Workshop zum Thema „Drei Jahre nach Gründung – beraten statt strafen“. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verständigten sich nach umfassender Diskussion darauf, dem Statistischen Bundesamt (StBA) ein Fragenprogramm zu übermitteln, auf dessen Grundlage eine Befragung von 150 Gründerinnen und Gründern geplant werden sollte.

Ziele und Methodik der Befragung
Gemeinsam mit dem BMWi wurden Ziele für die Befragung definiert. Zunächst sollte ermittelt werden, inwiefern die verfügbaren Beratungsangebote überhaupt bekannt sind. Darüber hinaus sollte untersucht werden, ob eines der bekannten Angebote bereits in Anspruch genommen wurde. Unabhängig vom bestehenden Angebot sollte in einem weiteren Schritt der tatsächliche Beratungsbedarf von jungen Unternehmerinnen und Unternehmern zu regulatorischen Vorgaben in der Nachgründungsphase identifiziert werden. Im Hinblick auf die oftmals engagierten Wirtschaftsförderungsmaßnahmen der Kommunen sollte zudem erfragt werden, was der Hauptgrund für die Unternehmensstandortwahl war und ob Informationen über Standortfaktoren für Gründerinnen und Gründer relevant sind.

Rund drei Jahre nach Gründung tritt die Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung oftmals in den Hintergrund. Anlässe für Behördenkontakte sind von jetzt an Genehmigungsverfahren, Betriebsprüfungen und ggf. sich daran anschließende Ordnungswidrigkeitsverfahren. Deshalb sollte nunmehr festgehalten werden, mit welchen Behörden bereits Kontakt bestand, welche Kommunikationsmöglichkeiten genutzt wurden, ob das Unternehmen bereits im Rahmen der Überprüfung von regulatorischen Vorgaben besucht oder eine Ordnungswidrigkeit festgestellt wurde.

Die vielfältige Gründerstruktur erforderte vor Beginn der Interviews eine Reihe von konzeptionellen Festlegungen. Da die persönlichen Erfahrungen der betroffenen Akteure im Zentrum des Interesses stehen, wurde das Projekt von der individuellen Gründerin bzw. vom individuellen Gründer her konzipiert. In Abstimmung mit dem BMWi wurde ein breiter definitorischer Rahmen gewählt, der über den recht eng gefassten „Startup“-Begriff hinausgeht. Gründer bzw. Gründerin in der Nachgründungsphase war demnach, wer vor zwei bis fünf Jahren eine selbständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Voll- oder Nebenerwerb begonnen
hat.

Als Quelle für die Kontaktdaten der Zufallsstichprobe wurde ein kommerzieller Datenbankanbieter genutzt. Die zur Quotierung berücksichtigten Merkmale – Bundesland, Branche, Geschlecht, Berufsabschluss, Alter und Staatsangehörigkeit – wurden aus dem KfW-Gründungsmonitor übernommen. Um die Interviews realisieren zu können, mussten 627 Gründerinnen und Gründer kontaktiert werden. Eine Gesprächsdauer von 20 bis 40 Minuten konnte aufgrund der Erfahrungen aus den Pretests für die weiteren Planungen der Feldphase prognostiziert werden. Nach Abwägung verschiedener Aspekte (u. a. Motivation der Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmer, Komplexität der Fragen, Länge der Feldphase) wurde entschieden, ein Drittel der Interviews im Rahmen eines persönlichen Gesprächs am Geschäftssitz des Unternehmens zu realisieren. Bis zum Ende der Feldphase konnten 161 Interviews durchgeführt werden.

Seite 1 | Weiter zu Seite 2 | Weiter zu Seite 3

Bild: AdobeStock, contrastwerkstatt