Bessere Rechtsetzung auf Landesebene

Frau Dr. Meister-Scheufelen, Sie sind Vorsitzende des Normenkontrollrats Baden-Württemberg, kurz NKR BW. Zunächst einmal ganz allgemein: Warum ist für Sie  das „Hinschauen“ auf Regelungsvorhaben und Gesetze so wichtig?
Der Unmut über die wachsende Bürokratie wird immer größer. Insbesondere mittelständische Unternehmen leiden unter der Vielzahl von Regelungen und den hohen Bürokratiekosten. Umso wichtiger ist es, dass der Gesetzgeber bei belastenden Gesetzen von Anfang an deutlich macht, welche Auswirkungen die Gesetze für die Wirtschaft, aber auch die Bürgerinnen und die Bürger haben, und eingehend prüft, ob das Gesetz überhaupt notwendig ist bzw. ob es eine für den Normadressaten einfachere Lösung gibt. Die Gesetzesfolgenabschätzung ist sowohl aus demokratischen Gründen geboten als auch wirtschaftspolitisch notwendig. Richtig ist, dass der Gesetzgeber rechtlich gesehen kein „gutes“ Gesetz schuldet, weil dies dann durch die Verfassungsgerichte nachprüfbar sein müsste und die Gefahr bestünde, dass sich die Gewichte zu sehr von der Legislative zur Judikative verschieben würden. Gleichwohl schuldet der Gesetzgeber ein „gutes“ Gesetz aus politischen Gründen. Dazu gehört, dass der Gesetzgeber sowohl über die Folgekosten als auch den Nutzen des Gesetzes informiert.

Zu einer guten Gesetzgebung gehört für mich auch die nachträgliche Evaluation als Überprüfung, ob die Ziele des Gesetzes erreicht worden sind. Wenn möglich und sinnvoll, sollten belastende Regelungen befristet werden. Gesetze müssen verständlich formuliert und widerspruchsfrei sein. Für den Normadressaten sollte bei den gesetzlichen Pflichten und beim Verwaltungsvollzug immer das mildeste Mittel aller geeigneten Maßnahmen gewählt werden. Um das sicherzustellen, sollten Gesetze bei den Normadressaten getestet werden.

Der NKR BW soll als unabhängiges Expertengremium die Wettbewerbsfähigkeit im Land stärken und zu Kostenvermeidung und Bürokratieentlastung führen. Wie ist der NKR BW organisatorisch in die Beschlussfassung der Landesregierung eingebunden?
Dem NKR BW werden – wie beim Bund – sämtliche Regelungsvorhaben zur Stellungnahme vorgelegt. Unsere Stellungnahme geht dann mit dem Gesetzesentwurf in die Landtagsdrucksache ein. Wenn es sich um eine Kabinettsverordnung handelt, wird sie der Landesregierung vorgelegt, und wenn es sich um eine Ressortverordnung oder Verwaltungsvorschrift handelt, wird die Ministerin / der Minister über unsere Stellungnahme informiert. Sehr erfreulich ist, dass wir von den Ministerien häufig schon sehr frühzeitig eingebunden werden, sodass wir bei schwierigen Fragestellungen mit dem Ministerium gemeinsam Lösungen erarbeiten können.

Organisatorisch ist der NKR BW als unabhängiges Gremium beim Staatsministerium Baden-Württemberg angesiedelt. Dies war die richtige Entscheidung, da es sich um eine Querschnittsaufgabe handelt und die Regierungszentrale ihr Gewicht in die Abstimmungsprozesse einbringen kann.

Die Bürokratiekosten neuer gesetzlicher Regulierungsvorhaben werden mittels Folgekostenermittlung nach dem international anerkannten Standardkostenmodell erhoben. Wie kann darüber hinaus die Schaffung eines nachhaltigen Regulierungsumfeldes sichergestellt werden?
Dazu gehört, dass Bürokratievermeidung und Bürokratieabbau zur Chefsache erklärt werden. Wenn dies nicht der Fall ist, dann sind keine nachhaltigen Verbesserungen zu erwarten. In Baden-Württemberg wurde mit dem Regierungsprogramm zum Bürokratieabbau 2017 der Chef des Staatsministeriums, Herr Staatssekretär Dr. Florian Stegmann, zum Koordinator für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung ernannt. Er hat auch den Vorsitz eines neu eingerichteten Ministerialdirektoren-Ausschusses „Bürokratieabbau“.

Dieser Ausschuss der Ministerien berät grundsätzliche Fragen zur Vermeidung und zum Abbau von Bürokratie sowie zur besseren Rechtsetzung. Es geht beispielsweise darum, ob und mit welchem Inhalt die Landesregierung ein Arbeitsprogramm zum Bürokratieabbau auflegen und welche Empfehlungen des NKR BW umgesetzt werden sollen. Konkret handelt es sich um wichtige grundlegende Instrumente des Bürokratieabbaus wie die „One in, one out“-Regel, die mögliche Einführung einer systematischen Evaluierung von Regelungen oder Fragen zur Einführung einer quantitativen Nutzenmessung.

Die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass der Bürokratieabbau durch die Einrichtung eines unabhängigen Beratungsgremiums bei der Regierung nennenswert befördert werden kann. Dies belegen auch die Fortschritte, die der Bund seit 2006 verzeichnen kann. Es kommt auf die Kombination der Maßnahmen an, wozu wesentlich auch die Einrichtung eines unabhängigen Gremiums wie einem Normenkontrollrat gehört. Ich hoffe, dass wir durch unsere Arbeit dazu beitragen können, dass andere Bundesländer nachziehen. Immerhin hat Sachsen als erstes Bundesland mit dem sächsischen Normenkontrollrat ein unabhängiges Gremium zur Bürokratievermeidung eingerichtet.*

Zum Regulierungsumfeld gehört, dass in jeder Legislaturperiode mindestens ein Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen werden sollte. Unser Problem ist nicht allein, dass zu viele neue Gesetze verabschiedet werden, sondern dass zu wenig bestehende Gesetze außer Kraft gesetzt werden. Ein zentrales Instrument ist die Monitorisierung der Folgekosten von Regelungsvorhaben. Nur auf diese Weise gelingt es, die Diskussion um die Bürokratiebelastung zu versachlichen und die Kostentreiber sowie Entlastungsfortschritte zu identifizieren. Es ist mir unverständlich, warum die EU nicht das international anerkannte Standardkostenmodell konsequent anwendet und die Kostenentwicklung durch EU-Regulierung ausweist. Nur so könnten wir auch EU-weite Vergleiche ziehen.

* Anm. d. Red.: Siehe auch Michael Czupalla/Silke Schlosser: Normenkontrollrat auf Landesebene?! – Erkenntnisse aus dem ersten Tätigkeitsjahr des Sächsischen Normenkontrollrates, in: AWV-Informationen 5/2017, S. 20–22.

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