Deutscher
EDI-Rahmenvertrag
Mit
Kommentierung von Prof. Dr. jur. Wolfgang Kilian,
Leiter des Instituts für Rechtsinformatik der Universität
Hannover
Der elektronische
Dokumentenaustausch zwischen Unternehmen und Behörden nimmt
rasant zu. Ermöglicht wird dies durch den internationalen
Normungsstandard UN/EDIFACT, auf dessen Grundlage derzeit
weltweit in vielen Branchen Nachrichtentypen entwickelt
werden.
Der elektronische
Dokumentenaustausch und die Verminderung von Risiken der
papierlosen Kommunikation kann am ehesten durch einen
Rahmenvertrag organisiert werden. In fast einem Dutzend
Industriestaaten, aber auch im Rahmen der Vereinten Nationen
oder der Europäischen Union, liegen solche Rahmenverträge
bereits vor oder sind in Vorbereitung.
Der deutsche
EDI-Rahmenvertrag, der Besonderheiten des deutschen Rechts
berücksichtigt, wurde nach intensiven Diskussionen in einem
AWV-Arbeitskreis unter Beteiligung von Unternehmen,
Verbänden, Ministerien und Wissenschaftlern im Mai 1994
verabschiedet. Dieser Vertrag wird als Beitrag der
Bundesrepublik Deutschland der UN/ECE in Genf für einen
supranationalen EDI-Rahmenvertrag vorgelegt.
Die Broschüre
enthält den deutschen und den englischen Text des deutschen
EDI-Rahmenvertrages einschließlich einer ausführlichen
Kommentierung von Prof. Dr. jur. Wolfgang Kilian, Leiter des
Instituts für Rechtsinformatik der Universität Hannover und
Mitglied des AWV-Arbeitskreises, die Liste der vorliegenden
UN/EDIFACT-Nachrichten sowie die Schiedsgerichtsordnung der
Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. in
deutscher und englischer Fassung.
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