An dem AWV-Arbeitskreis 3.3 „Einfluss internationaler Regelungen auf die Praxis der externen Rechnungslegung“ sind eine Reihe von Unternehmensvertretern beteiligt, die zu einem großen Teil in der Welt der internationalen Rechnungslegung leben. Diese unterstützen die Zielsetzung, das HGB fortzuentwickeln und dieses zu einer vollwertigen Alternative zur Rechnungslegung nach den IFRS zu gestalten.
Für die Unternehmen, die nicht nach IFRS bilanzieren, soll eine möglichst hochwertige Rechnungslegung, der auch von Dritten eine hohe Aussagekraft beigemessen wird, zur Verfügung gestellt werden. Deshalb ist es richtig, die Berichtsanforderungen zum Teil zu erhöhen und systematisch auszurichten. Für dieses Ziel sind die zum Teil komplexeren Regelungen und auch eine teilweise Auseinanderentwicklung von Handelsrecht und Steuerrecht in Kauf zu nehmen.
Wir möchten einleitend zu dem Referentenentwurf des BilMoG auf einen grundsätzlichen Aspekt hinweisen: Die Regelungen des BilMoG sollten auch aus der Perspektive eines Lesers, der geprägt ist von der internationalen Rechnungslegung, aus sich heraus verständlich sein. Somit sollten Formulierungen, die im Rückgriff auf die internationale Rechnungslegung ausgelegt werden könnten, vermieden werden, wenn sie nicht zwingend notwendig sind. Ein Beispiel ist § 256a HGB-E, der aus der Perspektive der internationalen Rechnungslegung als Aufforderung zur Währungsumrechnung zum Bilanzstichtagskurs verstanden werden kann. Der vollständige Text der Stellungnahme steht hier als Download zur Verfügung.
