Leiter: Martin Funk, BASF SE, Ludwigshafen
Der Arbeitskreis hat sich die Aufgabe gestellt, Entwicklungen der nationalen und internationalen Rechnungslegungsrichtlinien und ‑standards kritisch zu begleiten und diese durch den intensiven Austausch mit Fachleuten aus Wirtschaft, Ministerien und Verbänden unter besonderer Berücksichtigung der Umsetzung in die Unternehmenspraxis zu beeinflussen.
Vor dem Hintergrund der IFRS-Einführung in Europa im Jahr 2005 und der aktuellen nationalen und internationalen Entwicklungen (IFRS/US-GAAP-Konvergenzprojekt, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, IFRS für kleine und mittlere Unternehmen, gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage in Europa) hat der Arbeitskreis einen Fokus auf die Auswirkungen der IFRS-Änderungen in der Unternehmenspraxis und die wechselseitige Beeinflussung zwischen HGB und IFRS in Europa gesetzt. Dabei werden auch steuerliche Entwicklungen in Deutschland und Europa mit potentiellen Rückwirkungen auf die handelsrechtliche Rechnungslegung betrachtet.
Die Anwendung von IAS/IFRS in den Konzernabschlüssen aller kapitalmarktorientierten Unternehmen in der EU ist seit dem 1.1.2005 (bzw. für Unternehmen, die bisher US-GAAP angewendet haben, seit dem 01.01.2007) obligatorisch. Hinsichtlich des Einzelabschlusses kann zur Erfüllung der Berichterstattungspflichten ein IAS/IFRS-Abschluss publiziert werden (Veröffentlichung im Bundesanzeiger) wenngleich für Zwecke der Ausschüttungsbemessung und der steuerlichen Gewinnermittlung weiterhin ein HGB-konformer Abschluss erstellt werden muss.
Mit dem seit dem 01.01.2010 verpflichtend für deutsche Unternehmen anzuwendenden Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz hat sich der Gesetzgeber gegen eine weitere Öffnung der deutschen Rechnungslegungsnormen für IFRS-Zwecke entschlossen. Das HGB-Bilanzrecht wurde modernisiert und in einigen Punkten an IFRS angenähert, um den Unternehmen eine „gleichwertige, aber einfachere und kostengünstigere Alternative“ zu den IFRS bieten. Auch wenn während des Gesetzgebungsverfahrens einige IFRS-Annäherungen zurückgenommen wurden, ist ein zunehmender Einfluss der internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf die HGB-Normenauslegung erkennbar.
