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Elektronischer Entgeltnachweis „ELENA": Informationen zur Datenübermittlung ab 1. Januar 2010

Am 01.04.2009 ist das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) vom 28.03.2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 634) verkündet worden. Ab dem 01.01.2012 wird der elektronische Entgeltnachweis die bisher papiergebundenen Bescheinigungen des Arbeitgebers bei der Beantragung von Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld und Wohngeld ablösen, weitere Anwendungsbereiche folgen.

Die AWV ist gem. § 28b Abs.6 SGB IV an der Erstellung der Gemeinsamen Grundsätze für das Verfahren beratend beteiligt. Mit Datum vom 7. September 2009 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nach Anhörung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) den „Gemeinsamen Grundsätzen für die Erstattung der Meldungen der Arbeitgeber an die Zentrale Speicherstelle im Rahmen des Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises nach § 28b Absatz 6 SGB IV" vom 26. August 2009 zugestimmt.

Die Gemeinsamen Grundsätze und weitere Informationen können unter
http://www.das-elena-verfahren.de abgerufen werden. Dort wird in Kürze auch die Verfahrensbeschreibung zur Verfügung stehen. Die Anlage 6 zur Verfahrensbeschreibung (Dokument „Multifunktionaler Verdienstdatensatz Fachlicher Inhalt") ist eine Kommentierung des Datensatzes, welche von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Arbeitsgruppe des AWV-Fachausschusses 2 „Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung im personalwirtschaftlichen Umfeld" erstellt wurde. Ziel ist, detaillierte Beschreibungen und Informationen zu den einzelnen Feldern zur Verfügung zu stellen, um Softwarehäuser und Arbeitgeber bei Einrichtung und laufendem Betrieb des Verfahrens zu unterstützen. Das Dokument soll zudem als Aufhänger für die Klärung von Einzelfragen der Nutzer zum multifunktionalen Verdienstdatensatz dienen.

Ihr AWV-Ansprechpartner: Volker Will

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