Ziel des Projekts, das die AWV seit Oktober 2003 im Auftrag des BMWA durchführt, ist die Optimierung der Aufbewahrungsverpflichtungen kleiner und mittelständischer Unternehmen. Die Vorteile des elektronischen Geschäftsverkehrs sollen auch für kleine und mittlere Unternehmen effektiv nutzbar gemacht werden. Nachdem der Gesetzgeber die Möglichkeit eines Zugriffs der Finanzverwaltung auf das EDV-System der Unternehmen geschaffen hat, besteht Unsicherheit über die praktische Umsetzung dieser Regelungen. Auch das BMF-Schreiben betreffend die Grundsätze zum Datenzugriff zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) hat hier nicht in allen Fällen die erhofften Klarstellungen gebracht. Aus diesem Grund sollen bis zum Jahr 2005 Auslegungsempfehlungen erarbeitet werden, die allen Beteiligten Hilfestellung und Sicherheit in der Praxis bieten. Diese sollen als Handlungs- und Verbesserungsvorschläge ausgestaltet werden, wobei auf deren praktische Umsetzbarkeit ebenso Wert gelegt wird, wie auf die Berücksichtigung von Handels- und Steuerrecht. Gegebenenfalls sollen auch Gesetzesänderungen angeregt werden. Das Projekt ist in vier Phasen untergliedert, wobei ein Workshop mit möglichst allen beteiligten Akteuren und eine Abschlussdokumentation und -veranstaltung zentrale Eckpunkte bilden.
