Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung sind ab dem Kalenderjahr 2004 verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigung bis zum 28. Februar des Folgejahres elektronisch zu übermitteln. Um einen harmonischen Übergang zu gewährleisten, fand am 28. April 2004 am Flughafen Frankfurt am Main eine Informationsveranstaltung statt. Vertreter der Finanzverwaltung und pilotierender Unternehmen informierten die rund 150 Teilnehmer umfassend über den Stand der Dinge.
Das Programm und die verwendeten Präsentationen (Format PDF) stehen hier zum Download bereit. (zip-Datei 6.334 KB).