Wir begrüßen den Anstoß der Europäischen Kommission, rechtzeitig nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, eine Verordnung vorzubereiten, mit der das Verfahren und die Bedingungen der Europäischen Bürgerinitiative festgelegt werden. Durch die Europäische Bürgerinitiative wird die Zivilgesellschaft in Bezug zur europäischen Ebene gestärkt. Dies stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Stärkung der Demokratie und Legitimation der Europäischen Union sowie einen wichtigen Schritt hin zu einem „Europa der Bürger“ dar. Die politische Diskussion erhält eine lösungsbezogene Determinante, indem neue Bestimmungen vorgeschlagen werden, und zivilgesellschaftliche Akteure einen Einfluss auf das Agenda Setting in europäischer Dimension gewinnen. Um dieses hohe Innovationspotential und einen inhaltlichen Diskurs zu entfalten, ist es wichtig, dass die positiven Schritte zur Stärkung der zivilgesellschaftlichen Beteiligung auf EU-Ebene mit einem Minimum an Bürokratielasten und hoher Praktikabilität in der Umsetzung einhergeht. Dies gilt sowohl für die zivilgesellschaftlichen Akteure - in der Regel handelt es sich bei den Aktiven einer Bürgerinitiative in nationalem Rahmen um Ehrenamtliche - als auch für die mit dem Vollzug der Inhalte der Verordnung betrauten mitgliedstaatlichen Verwaltungen unterschiedlicher Verwaltungsebenen.
Die nachfolgenden Ausführungen sind das Resultat des Abstimmungsprozesses innerhalb der beiden AWV-Arbeitskreise zur Bürokratieentlastung der öffentlichen Verwaltung bzw. zur Bürokratieentlastung des Dritten Sektors und des bürgerschaftlichen Engagements
Der vollständige Text des Positionspapieres steht hier als Download zur Verfügung.
