Neues Vordruckmuster der Arbeitsbescheinigung veröffentlicht

Seit mehr als 30 Jahren arbeitet die AWV an der Vereinfachung bürokratischer Verfahren durch die Vereinheitlichung von Verdienstbescheinigungen. Durch die Vorgabe von Mustern für die maschinelle Erstellung der jeweiligen Bescheinigungen werden die bei der AWV registrierten Softwarefirmen in die Lage versetzt, die Bescheinigungspflichten mit wenig Aufwand und geringen Kosten zu erfüllen. Am 26.10.2017 wurde das mit der Bundesagentur für Arbeit abgestimmte Muster für die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III veröffentlicht, welche die Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes bildet. Der maschinelle Vordruck ist OCR-lesefähig, zudem sind die Antwortmöglichkeiten identisch mit den Daten, die im Rahmen des optionalen elektronischen Verfahrens BEA („Bescheinigungen elektronisch annehmen“) an die Arbeitsverwaltung übermittelt werden können. Weitere Informationen zum Bescheinigungswesen finden Sie hier.

AWV-Ansprechpartner
Volker Will, Fachreferent FA 2
Tel.: (06196) 777 26-32
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