Echte Entlastung in der Lohnabrechnung bei richtiger Digitalisierung

Aus Sicht des steuerberatenden Berufs sind bei der Digitalisierung einige grundlegende Fehler zu vermeiden. Konkret stellt die Bundessteuerberaterkammer nachstehende Forderungen auf, welche zu einer deutlichen Entlastung bei allen Partnern in der Lohnabrechnung führen würden:

  1. Die Einführung neuer digitaler Verfahren sollte, ebenso wie die Weiterentwicklung bestehender Verfahren, mit allen „Playern“ im Rahmen eines Monitoring-Verfahrens erörtert werden. Nur so ist gewährleistet, dass die Verfahren auch praxistauglich ausgestaltet werden. Bei der Einführung der euBP hat sich gezeigt, dass eine ganze Reihe von Praxisproblemen vermieden werden konnte, wenn alle Beteiligten sich vor, aber auch nach der Implementierung eines neuen Verfahrens austauschen können. Deshalb muss klares Ziel sein, digitale „Einbahnstraßen“ allein zu Gunsten der Verwaltung zu vermeiden. Bei der Digitalisierung der bestehenden Verfahren muss der Gesetzgeber stets die Eröffnung der Rückübertragungswege zur Entlastung der Unternehmen und der lohnabrechnenden Stellen mitdenken, um eine Nutzensymmetrie zu erreichen. Die BStBK wird sich auch weiterhin aktiv bei neuen digitalen Verfahren wie der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung einbringen.

  2. Bei der Umstellung eines bisher in Papierform geführten Verfahrens sollte auch über eine Entbürokratisierung nachgedacht werden. Die 1:1-Umstellung scheitert regelmäßig in der Praxis. Wichtig ist eine fachliche, aber auch technische Vereinheitlichung von bereits vorhandenen Datensätzen. Auch Anpassungen im Leistungsrecht sind unumgänglich. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, z. B. einheitliche Definitionen des Entgeltbegriffes zu schaffen.

  3. Weiter sollten bei der Umsetzung von bisher in Papierform geführten auf elektronische Verfahren hinreichend lange Pilotanwendungs- und Erprobungsphasen im Echtbetrieb, also mit echten Datensätzen, vorgesehen werden. Dies ist am besten zu gewährleisten, wenn die Verfahren zunächst optional und erst zu einem späteren, vom Gesetzgeber festzulegenden Zeitpunkt verpflichtend werden. Die entsprechende Software kann dann hinreichend zunächst mit einem kleineren Anwenderkreis getestet werden. Damit werden nicht nur Unternehmen, sondern auch die Verwaltung entlastet.

  4. Ohne eine Harmonisierung im Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht sowie auch innerhalb der jeweiligen Rechtsgebiete kann eine Entbürokratisierung oder auch eine Digitalisierung bzw. Automatisierung nicht gewährleistet werden. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, für eine Harmonisierung zu sorgen bzw. ein weiteres Auseinanderlaufen der beiden Rechtsgebiete zu verhindern. Die Begrifflichkeiten müssen durch den Gesetzgeber angepasst sowie einheitliche Bemessungsgrundlagen für die Lohnsteuer und das Sozialversicherungsbeitragsrecht geschaffen werden. Aber auch die formellen Verfahrensregelungen wie z. B. einheitliche Fälligkeitstermine sind zu vereinheitlichen. Ziel eines effektiven Bürokratieabbaus muss es sein, beide Rechtsgebiete einfacher, verständlicher und anwenderfreundlicher auszugestalten sowie arbeitsaufwändige Verwaltungsaufgaben deutlich zu reduzieren.

Die Bundessteuerberaterkammer setzt sich mit Nachdruck für die Umsetzung dieser Forderungen ein. Um die Lohnabrechnung stärker als bisher in den Fokus der Verantwortlichen in Politik, Verwaltung und der breiten Öffentlichkeit zu rücken, hat die Bundessteuerberaterkammer mit der im Jahr 2017 neu gestarteten Symposiumsreihe „Lohn im Fokus“ eine neue Diskussionsplattform geschaffen.

Ausblick

Die Bundessteuerberaterkammer wird sich auch nach dem 2. Symposium „Lohn im Fokus“ weiter für eine „echte“ Digitalisierung in der Lohnabrechnung einsetzen. Klar ist, die Digitalisierung lässt sich nicht aufhalten. Es kommt aber darauf an, nicht nur ihre möglichen Gefahren, sondern vor allem ihre Chancen zu erkennen und sich den unternehmerischen Herausforderungen zu stellen, die sie bereithält. Solange die Struktur der deutschen Wirtschaft mit ihrem hohen Anteil an kleinen und mittleren Unternehmen erhalten bleibt, werden diese auch weiterhin auf die Unterstützung durch Steuerberater zurückgreifen, um über ausreichend Zeit für ihre genuin unternehmerischen Aufgaben verfügen zu können. Steuerberater wiederum werden sich auch – aller Digitalisierung zum Trotze – weiter als erster Ansprechpartner für ihre Mandanten verstehen. Neue Software wird Steuerberatern in Zukunft dabei helfen, Routineaufgaben zeitsparend zu bewältigen und Kapazitäten für neue Themen freizusetzen. Denn allen gemein ist das Ziel, aus dem Megatrend Digitalisierung keinen Fluch sondern einen Segen zu machen.

 

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